Slaide

Bedingungen für das Slaide Ambassador-Programm

Stand: 19. August 2026

1. Vertragspartner, Geltungsbereich und Rangfolge

  1. Anbieterin des Ambassador-Programms ist Nathalie Scholl, Einzelunternehmen, Im Zukunftspark 4, 74076 Heilbronn, Deutschland, E-Mail: info@slaide.de ("Slaide").
  2. Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Slaide Ambassador-Programm. Sie ergänzen die Slaide-AGB; bei einem Widerspruch gehen diese Bedingungen für das Ambassador-Programm vor.
  3. Mit der Annahme im Ambassador-Bereich kommt ein Vertrag über die Teilnahme am Ambassador-Programm zustande. Slaide protokolliert Zeitpunkt und Fassung der Annahme.
  4. Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen Bedingungen vor.

2. Teilnahmevoraussetzungen

  1. Das Programm richtet sich ausschließlich an volljährige Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Studentische Ambassadors können teilnehmen, wenn sie diese Voraussetzung erfüllen und die Vergütung rechtlich und steuerlich ordnungsgemäß abrechnen können.
  2. Der Ambassador bestätigt mit der Annahme, dass er oder sie für eigene Rechnung und nicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer von Slaide tätig wird. Durch die Teilnahme entsteht weder ein Arbeits-, Handelsvertreter-, Gesellschafts- noch ein Exklusivverhältnis.
  3. Slaide entscheidet nach eigenem Ermessen über Einladungen und Teilnahme. Ein Anspruch auf Aufnahme, Mindestreichweite, Mindestvergütung oder Fortführung des Programms besteht nicht.
  4. Der Ambassador hält seine Kontakt-, Steuer- und Zahlungsdaten aktuell und weist seine Unternehmereigenschaft auf Verlangen in angemessener Form nach. Eine Teilnahme außerhalb Deutschlands bedarf einer vorherigen individuellen Vereinbarung in Textform.

3. Persönlicher Link und Attribution

  1. Nach Annahme dieser Bedingungen stellt Slaide dem Ambassador einen persönlichen Link mit individuellem Code bereit. Der Link darf nur vom jeweiligen Ambassador verwendet und nicht verkauft, übertragen oder als Code- beziehungsweise Gutscheinangebot vermarktet werden.
  2. Nach einem ersten gültigen Aufruf des persönlichen Links wird eine technisch gesicherte First-Party-Zuordnung für höchstens 90 Tage gespeichert. Nur der erste gültige Ambassador-Link innerhalb dieses Zeitraums zählt; spätere Links ersetzen diese Zuordnung nicht.
  3. Eine Zuordnung wird erst nach verifizierter Registrierung der geworbenen Person einmalig festgeschrieben. Sie gilt dauerhaft für alle qualifizierten Zahlungen dieses Kontos nach Ziffer 4 Absatz 1, solange die Teilnahme nicht beendet oder die Zuordnung nicht nach Ziffer 6 aufgehoben wird. Eine Person kann nicht gleichzeitig einer Nutzerempfehlung und einem Ambassador zugerechnet werden.
  4. Nach der erstmaligen verifizierten Registrierung erhält die wirksam zugeordnete Person im Free-Tarif einmalig insgesamt 50 kostenlose Slaide Credits als Ambassador-Willkommensbonus. Der Free-Tarif selbst enthält seit dem 06.09.2026 kein Startguthaben in Credits mehr, sondern ein Kontingent von einem kostenlosen Dokument mit drei erzeugten Seiten und einem sichtbaren Plan für bis zu zwölf Seiten; der Bonus kommt zusätzlich hinzu. Bei einem späteren Upgrade gelten zusätzlich die regulären monatlichen Credits des jeweils gewählten Plus-, Pro- oder Max-Tarifs. Credits sind nicht übertragbar, nicht auszahlbar und haben keinen Geldwert außerhalb der Nutzung von Slaide.
  5. Nicht zugeordnet werden insbesondere Klicks ohne verifizierte Registrierung, Registrierungen nach Ablauf der 90 Tage, bereits bestehende Konten, Selbstwerbung, Mehrfachkonten, technisch oder wirtschaftlich zurechenbare Eigenabschlüsse sowie missbräuchliche oder manipulierte Zuordnungen.
  6. Die technische Zuordnung ist für die Abrechnung maßgeblich. Das Dashboard zeigt ausschließlich aggregierte Zahlen und keine personenbezogenen Daten geworbener Personen.

4. Qualifizierte Conversion und Provision

  1. Eine qualifizierte Conversion liegt bei jeder erfolgreichen Zahlung einer wirksam zugeordneten Person für Slaide Plus, Pro oder Max sowie für Pay-as-you-go vor. Dies umfasst ohne zahlenmäßige Begrenzung den Abo-Start, Verlängerungen, Upgrades und Pay-as-you-go-Aufladungen, sofern Stripe eine Rechnung mit einem Zahlbetrag größer als 0 Euro als bezahlt bestätigt.
  2. Der Provisionsanspruch ist auf 6 Monate ab der ersten qualifizierten Conversion des Ambassadors befristet. Dieser Zeitraum läuft für das gesamte Ambassador-Programm einheitlich, nicht je zugeordneter Person; nach seinem Ablauf qualifiziert keine weitere Zahlung mehr, unabhängig davon, welches zugeordnete Konto zahlt. Vor Ablauf korrekt entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
  3. Die Provision beträgt 30 % des tatsächlich gezahlten Betrags jeder qualifizierten Rechnung. Maßgeblich ist der von Stripe bei erfolgreicher Zahlung erfasste Betrag in Euro nach bereits berücksichtigten Preisnachlässen, Gutscheinen und Gutschriften. Der Betrag wird bei der Zahlung centgenau je Rechnung festgeschrieben; spätere Rückerstattungen werden nach Ziffer 6 behandelt.
  4. Keine Provision entsteht für Klicks, Registrierungen, kostenlose Testphasen, Rechnungen mit einem Zahlbetrag von 0 Euro, Slaide Free oder Leistungen außerhalb der in Absatz 1 genannten kostenpflichtigen Angebote sowie nach Ablauf der in Absatz 2 genannten Frist.
  5. Das Ambassador-Dashboard dient der Transparenz. Erst eine als "auszahlbar" ausgewiesene, nicht stornierte Conversion begründet einen fälligen Vergütungsanspruch nach Ziffer 5.

5. Prüfung, Abrechnung und Auszahlung

  1. Jede qualifizierte Conversion bleibt ab der erfolgreichen Zahlung mindestens 30 Kalendertage im Prüfstatus. Danach wird sie auszahlbar, sofern kein Rückerstattungs-, Zahlungsstreit-, Chargeback-, Betrugs- oder sonstiger Missbrauchsfall vorliegt.
  2. Für die Auszahlung übermittelt der Ambassador nach Aufforderung eine ordnungsgemäße Rechnung oder den rechtlich erforderlichen Abrechnungsnachweis mit vollständigem Namen beziehungsweise Firma, Anschrift, Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Vergütung, den jeweils erforderlichen Steuerangaben sowie einer Zahlungsreferenz. Soweit Umsatzsteuer anfällt, ist sie nur geschuldet, wenn sie ordnungsgemäß ausgewiesen und gesetzlich geschuldet ist.
  3. Slaide zahlt fällige, korrekt abgerechnete Beträge in Euro innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eintritt der Auszahlbarkeit und Zugang eines vollständigen, prüffähigen Abrechnungsnachweises aus. Die Auszahlung wird im Adminbereich erst nach tatsächlich ausgeführter Zahlung mit einer externen Referenz als bezahlt erfasst.
  4. Der Ambassador trägt die Verantwortung für eigene Steuern, Abgaben, Sozialversicherung, Gewerbeanzeigen und Aufzeichnungen. Slaide erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.
  5. Slaide nimmt als Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG derzeit keinen Umsatzsteuerausweis vor. Der steuerliche Status des Ambassadors bleibt hiervon unberührt.

6. Stornierungen, Missbrauch und Korrekturen

  1. Wird die zugrunde liegende Zahlung vollständig erstattet, angefochten, zurückgebucht, bestritten oder durch Stripe storniert, entfällt die auf diese Rechnung entfallende Provision vollständig. Gleiches gilt bei nachträglich festgestellter unzulässiger Attribution oder Missbrauch. Bei einer teilweisen Erstattung wird die Provision in den Prüfstatus versetzt und kann nach billigem Ermessen anteilig oder vollständig entfallen.
  2. Slaide darf noch nicht ausgezahlte Beträge mit nachvollziehbarer Begründung stornieren oder in den Prüfstatus versetzen. Bereits ausgezahlte Beträge bleiben nur insoweit geschuldet, wie die zugrunde liegende Conversion bestehen bleibt; weitergehende gesetzliche Rückforderungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
  3. Als Missbrauch gelten insbesondere Selbstwerbung, Mehrfach- oder Scheinaccounts, irreführende Angaben, Cookie-Manipulation, automatisierter Traffic, gekaufte oder incentivierte Scheinabschlüsse, unzulässige Rabattversprechen, Markenmissbrauch, Spam und die Umgehung dieser Bedingungen.
  4. Bei einem hinreichenden Missbrauchsverdacht darf Slaide Link, Zugang und Auszahlung vorläufig pausieren, soweit dies zur Aufklärung und Missbrauchsabwehr angemessen ist. Slaide informiert den Ambassador über die wesentlichen Gründe, soweit dies die Aufklärung nicht gefährdet.

7. Zulässige Werbung und Kennzeichnung

  1. Der Ambassador wirbt wahrheitsgemäß, transparent und auf eigene Verantwortung. Aussagen zu Funktionen, Preisen, Verfügbarkeit, Datenschutz, rechtlichen Wirkungen oder Ergebnissen von Slaide müssen den jeweils aktuellen, von Slaide bereitgestellten Informationen entsprechen.
  2. Gegenleistungspflichtige Inhalte sind klar, unmittelbar und plattformgerecht als Werbung beziehungsweise Anzeige oder bezahlte Partnerschaft zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss für die angesprochene Zielgruppe vor oder bei der werblichen Aussage erkennbar sein; bloße, unauffällige oder erst am Ende platzierte Hinweise genügen nicht.
  3. Der Ambassador beachtet zusätzlich die Regeln der jeweils verwendeten Plattform sowie anwendbares Wettbewerbs-, Medien-, Verbraucher-, Datenschutz-, Urheber-, Marken- und Jugendschutzrecht. Dies umfasst insbesondere die Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation und das Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen.
  4. Unzulässig sind insbesondere: Spam, unerlaubte Direktnachrichten oder E-Mail-Werbung, irreführende Erfolgs- oder Preisversprechen, die Nutzung von Slaide-Marken oder Domains in Suchmaschinenanzeigen ohne vorherige Zustimmung, das Bieten auf Markenbegriffe, die Weitergabe des Links an Coupon- oder Deal-Seiten, das Anbieten nicht autorisierter Rabatte sowie Werbung in rechtswidrigen, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder sonst rufschädigenden Umfeldern.
  5. Slaide kann angemessene Vorgaben zu Marken, Formulierungen oder Werbemitteln bereitstellen. Die Nutzung des Namens, Logos oder sonstiger Kennzeichen von Slaide erfolgt nur zur Durchführung dieser Bedingungen und begründet keine weitergehende Lizenz.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Slaide verarbeitet die für Programm, Abrechnung und Missbrauchsprävention erforderlichen Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter https://www.slaide.de/datenschutz.
  2. Der Ambassador erhält keine Namen, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten, Dokumente oder sonstigen personenbezogenen Daten geworbener Personen. Der Ambassador darf Informationen aus dem Dashboard nur für die eigene Abrechnung verwenden und nicht an Dritte weitergeben.
  3. Der Ambassador verarbeitet personenbezogene Daten anderer Personen nur, wenn hierfür eine eigene Rechtsgrundlage besteht, und darf den persönlichen Link nicht mit unzulässigem Tracking, Datenverkauf oder Profiling verbinden.

9. Laufzeit, Pause und Beendigung

  1. Die Teilnahme beginnt mit Annahme dieser Bedingungen und läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Beide Parteien können die Teilnahme jederzeit für die Zukunft in Textform beenden. Slaide kann Link oder Programm für neue Zuordnungen außerdem pausieren oder beenden, wenn dies aus Sicherheits-, Compliance-, Marken- oder Betriebsgründen erforderlich ist.
  3. Bereits vor Wirksamwerden einer Pause oder Beendigung korrekt entstandene und nicht nach Ziffer 6 entfallene Ansprüche bleiben nach diesen Bedingungen abrechenbar. Nach Beendigung entstehen keine neuen Zuordnungen oder Provisionen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Slaide insbesondere bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen Ziffern 2, 6, 7 oder 8 vor.

10. Änderungen dieser Bedingungen

  1. Slaide kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern, wenn dies wegen Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen, einer Weiterentwicklung des Programms oder zur Beseitigung von Regelungslücken erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht gewahrt bleibt.
  2. Änderungen an bereits entstandenen Ansprüchen, am Provisionssatz von 30 % oder an der Definition einer bereits erfolgten qualifizierten Conversion gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ambassadors.
  3. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten im Ambassador-Bereich oder in Textform mitgeteilt. Die weitere Teilnahme nach dem Inkrafttreten stellt keine Zustimmung zu einer wesentlichen Änderung dar; hierfür ist eine aktive Annahme erforderlich.

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Ambassadors bleiben unberührt.
  2. Ist der Ambassador Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Heilbronn ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

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